Unvorhersehbare Einsätze können Feuerwehrleute an die Grenzen ihrer körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit bringen. Beispielsweise müssen sie bei der Bergung von Menschen aus brennenden Häusern schwerste körperliche Anforderungen bewältigen. Heben und Tragen von Einsatz-Utensilien ist eine häufige Tätigkeit, die gerade den Rückenbereich stark belastet. In diesen Ausnahmesituationen brauchen Feuerwehrleute hinreichende konditionelle und koordinative Fähigkeiten, damit sie mit ihrer etwa 35 Kilogramm schweren Schutzausrüstung zurechtkommen. Folge dieser enormen Belastung kann ein Anstieg der Körpertemperatur und ein erhöhter Flüssigkeitsverlust sein. Vor allem die Bedingungen am Einsatzort – wie Lautstärke, klimatische Faktoren und Sichtverhältnisse – stellen Situationen dar, die Feuerwehrangehörige in kürzester Zeit zu bewältigen haben.
In diesen Situationen kann die körperliche Fitness ein leistungslimitierender Faktor sein. Denn je höher die körperliche und psychische Belastung bei Einsatzsituationen ist, desto größer ist die Gefahr zu verunglücken.
Sogar durch die Brandschutzgesetze der Länder sind Gemeinden angehalten, für eine leistungsfähige Feuerwehr zu sorgen. Die Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ sagt: „Für den Feuerwehrdienst dürfen nur körperlich und fachlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden.“ Ein Indiz dafür, dass ohne körperliche Fitness eine adäquate Hilfeleistung nur schwer zu gewährleisten ist. Gerade beim Einsatz mit Atemschutzgerät sind die Anforderungen im Bezug auf körperliche Leistungsfähigkeit erhöht. Einsatzkräfte müssen ihre Eignung nach dem DGUV-Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“ regelmäßig nachweisen.
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz erstreckt sich grundsätzlich auf alle angeordneten Tätigkeiten, die den Aufgaben und Zwecken der Feuerwehr bzw. des Hilfeleistungsunternehmens dienen. Dazu gehören unter anderem:
Ein besonderes Leistungsmerkmal der Unfallkasse Rheinland-Pfalz ist das Reha-Management, d. h. die persönliche und professionelle Betreuung durch Beschäftigte der Unfallkasse im Falle eines Unfalls.
Ziele sind,
All das soll eine zeitnahe und dauerhafte Wiedereingliederung sowie eine selbstbestimmte Lebensführung unserer Versicherten erreichen. Neben den Dienst- und Sachleistungen im Rahmen des Reha-Managements gewähren wir umfangreiche Geldleistungen.
Weitere Informationen zu Versicherungsschutz und Leistungen finden Sie hier www.ukrlp.de.
Damit die Einsatzkräfte der Feuerwehr im Falle eines Unfalls alle wichtigen Informationen auf einen Blick finden, erhalten sie eine persönliche Visitenkarte von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. Die Visitenkarte kann über die Wehrleitung bzw. den Träger der Feuerwehr bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz bestellt werden: info@ukrlp.de
Nicht gesetzlich unfallversichert ist die Teilnahme an Wettkämpfen mit feuerwehrfremden Mannschaften (z. B. Teilnahme an einem Turnier mit allen Firmen/Behörden der Stadt).
Unter dem nachfolgenden Link findet man ein Learning Nugget zur Ersten-Hilfe. Die wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen werden interaktiv vermittelt.
https://feuerwehr-rheinlandpfalz.de
Hier empfehlen wir, sich der „PECH“ Regel zu bedienen:
P steht für Pause.
Der Feuerwehrsport sollte sofort abgebrochen werden und das betroffenen Körperteil ruhig gestellt werden.
E steht für Eis und die damit einhergehende sofortige Kühlung.
Es eignen sich Kühlakkus oder Gel-Kühlkompressionen. Um Kälteschäden zu verhindern, sollte das Kühlmittel nicht direkt auf die Haut gelegt werden. Nach der Kühlphase wird eine kurze Kühlpause empfohlen, in der das betroffene Körperteil leicht bewegt wird, um den Abfluss der Gewebeflüssigkeit anzuregen.
C steht für Compression (engl.).
Dahinter verbirgt sich zumeist das Anlegen eines Druckverbandes. Um ein Anschwellen zu verhindern, sollte nach der Kühlung ein Druckverband angelegt werden. Dabei ist darauf zu achten, ihn nicht zu eng zu ziehen, da sonst die Blutzirkulation behindert werden kann.
H steht für die Hochlagerung des verletzen Körperteils.
Dies soll die Gefahr des Anschwellens weiter reduzieren.
Als geeignetes Erste-Hilfe-Material gelten z. B.:
Diese beiden Verbandskästen enthalten das Material, das gemäß der „Technischen Regel für Arbeitsstätten“ in den Betrieben mindestens bereitgehalten werden muss.
Das deutsche-Feuerwehr-Fitness-Abzeichen (dFFA) ist das „Sportabzeichen“ der aktiven Feuerwehren und der Jugendfeuerwehr. Es bietet jedem Feuerwehrangehörigen die Möglichkeit, die eigene körperliche Fitness in Bezug auf den Feuerwehreinsatzdienst zu überprüfen. Beim dFFA geht es um die Disziplinen Ausdauer, Kraft und Koordination – eben um das, worauf es beim Einsatz ankommt. Das Abzeichen bescheinigt den Feuerwehrangehörigen eine altersabhängige Leistung in den Stufen:
Gold für sehr gute körperliche Leistungsfähigkeit | ||||
Silber für gute körperliche Leistungsfähigkeit | ||||
Bronze für befriedigende körperliche Leistungsfähigkeit |
Wie Sie das dFFA erlangen können und weitere Informationen dazu finden Sie unter:
www.lfv-rlp.de, Suchbegriff: dFFA
www.dfs-ev.de