Versicherungsschutz für freiwillige Feuerwehren
Unser Versicherungsschutz erstreckt sich grundsätzlich auf alle angeordneten Tätigkeiten, die den Aufgaben und Zwecken der Feuerwehr oder des Hilfeleistungsunternehmens dienen. Dazu gehören unter anderem:
- Einsatzdienst
- Absperr- und Ordnungsdienst
- Übungsdienst sowie Ausbildungs- und Schulungsveranstaltungen
- Arbeits- und Werkstattdienst
- Teilnahme an Tagungen der Verbände
- Betriebssport
Die wichtigsten Informationen zu einzelnen Versicherungstatbeständen haben wir hier aufgeführt. Bei Fragen stehen Ihnen auch unsere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner gerne zur Verfügung.