Technik und Sicherheit
Die Entwicklung der Technik von Feuerwehreinsatzgerät schreitet immer weiter fort. Fahrzeuge werden größer und die enthaltene Technik des Gerätes immer moderner. Feuerwehrangehörige müssen diese Technik im Feuerwehreinsatz sicher beherrschen. Dazu gehört die Ausbildung und regelmäßige Übung mit und am Gerät.
In diesem Bereich stehen Informationen zur Gestaltung des Feuerwehrgerätehauses sowie zur Nutzung von feuerwehrtechnischer Ausrüstung zur Verfügung.
Prüfgrundsätze für Ausrüstungen und Geräte der Feuerwehr
DGUV Grundsatz 305-002: Dezember 2021: Aktualisierte Fassung
Der DGUV Grundsatz 305-002 „Prüfgrundsätze für Ausrüstungen und Geräte der Feuerwehr“ wurde mit der Fassung Dezember 2021 vollständig überarbeitet, aktualisiert (u. a. alle Rechts- und Normbezüge) und korrigiert. Die Broschüre steht bei der DGUV als kostenloser Download zur Verfügung.
Ausführliche Informationen sowie alle Ergänzungen finden Sie in der Ausgabe “Fachbereich AKTUELL FBFHB-032”, die als Einlegeblatt die ursprüngliche Fassung des DGUV Grundsatz 305-002 vorerst erweitern kann.
Zur DGUV Zur Ausgabe “Fachbereich AKTUELL”
Die Druckausgaben können über die Aufgabenträger bzw. Kommunen per E-Mail an bestellung@ ukrlp.de angefordert werden.
Abgase von Dieselmotoren in Feuerwehrhäusern und Stützpunkten von Hilfeleistungsorganisationen
Üblicherweise setzen Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen Fahrzeuge mit Dieselmotoren ein. Deren Abgase bestehen aus partikelförmigen und gasförmigen Anteilen, wie beispielsweise Dieselruß, Stickstoffdioxid oder Kohlenstoffmonoxid. Diese Gefahrstoffe können, bei Überschreitung zulässiger Grenzwerte, für den menschlichen Körper gesundheitsschädlich sein.
Hinweise zum Schutz vor Dieselmotoremissionen in Feuerwehrhäusern und Stützpunkten von Hilfeleistungsorganisationen enthält das Informationsblatt „Fachbereich AKTUELL Abgase von Dieselmotoren in Feuerwehrhäusern und Stützpunkten von Hilfeleistungsorganisationen“ (FBFHB-027) des Sachgebietes „Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen“ der DGUV.
Unterstützung durch die Unfallkasse RLP
Zum Nachweis der in einem Feuerwehrhaus tatsächlich vorkommenden Belastung durch Abgase von Dieselmotoren bietet die Unfallkasse Rheinland-Pfalz den Aufgabenträgern der Feuerwehr ihre Unterstützung an. Nach vorheriger Absprache ist eine individuelle Messung der vorhandenen Konzentration von Abgasen der Dieselmotoren in einem Feuerwehrhaus mit mindestens vier Stellplätzen in Ihrer Zuständigkeit möglich.
Ihre Ansprechpartner zur Messung von Abgasen von Dieselmotoren in Feuerwehrhäusern sind:
Abteilung Prävention
Herr Dr. Radke
E-Mail: r.radke@ ukrlp.de
Telefon: 02632/960-3560
Abteilung Prävention
Herr Balthasar
E-Mail: d.balthasar@ ukrlp.de
Telefon: 02632/960-2360
Unfallgefahr: Druckluftflasche im Feuerwehrdienst
Nach manchen Vorfällen sitzt der Schreck bei allen Beteiligten im Anschluss noch tief. Eine dieser Situationen, die glücklicherweise glimpflich ausging, ereignete sich während eines Atemschutzlehrgangs. Sie sah wie folgt aus:
Starkes Anstoßen des Flaschenventils kann schwerwiegende Folgen haben:
Während des Atemschutzgeräteträgerlehrgangs wird in einer praktischen Ausbildungseinheit zur Handhabung von Atemschutzgeräten das Ventil einer Druckluftflasche geöffnet. Das Ventil reißt dabei von der Druckluftflasche ab. Die Atemluft strömt unkontrolliert aus, der Flaschenkörper fliegt über das Feuerwehrgelände. Er durchschlägt ein Sektionaltor und bleibt dahinter in der Fahrzeughalle liegen. Die anschließende Untersuchung zeigt, dass das Flaschenventil im Übergangsbereich zum Flaschenkörper in der Ebene der Entlastungsbohrung abgebrochen ist. Es war vermutlich vorgeschädigt. Glücklicherweise wurde bei diesem Vorfall niemand verletzt!
Grundsätzlich sind Flaschenventile stabil gebaut. Durch starkes Anstoßen, Umfallen, Herunterfallen oder Ähnlichem kann es jedoch zu Belastungen des Flaschenventils kommen, welche dieses konstruktionsbedingt nur begrenzt aufnehmen kann. Wird dies außer Acht gelassen, kann das Ventil bei einer nächsten Belastung weiter geschädigt werden und möglicherweise komplett abreißen.
Um Situationen wie die oben dargestellte zukünftig zu vermeiden, muss eine starke mechanische Einwirkung auf das Flaschenventil sofort dem zuständigen Verantwortlichen gemeldet werden. Die Druckluftflasche ist vorerst der Nutzung zu entziehen. Bevor sie wieder in den Einsatz gebracht werden kann, muss der Atemschutzgerätewart die Unversehrtheit des Flaschenventils bzw. der Druckluftflasche sicherstellen. Im Zweifelsfall sollte die Druckluftflasche einer außerordentlichen Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) unterzogen werden.
Wichtig: Bei der Ausbildung und den regelmäßigen Unterweisungen sollte auf den Umgang und die richtige Handhabung der Druckluftflaschen eingegangen werden. Druckluftflaschen sind stoßgesichert zu lagern und zu transportieren. Dieser Grundsatz sollte ebenso thematisiert werden, wie das Melden von möglichen Schäden oder der Umgang mit eventuell beschädigten Druckluftflaschen.
Weiterführende Informationen erhält das Informationsblatt “Fachbereich AKTUELL Atemschutz - Sicherheit durch Abströmsicherung” (FBFHB-033) des Sachgebietes „Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen“ der DGUV.
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Solaranlagen: An Vorsorge im Brandfall denken
Die Installation von Solaranlagen – sogenannte Fotovoltaikanlagen – auf Dächern wächst bundesweit, sowohl im privaten als auch industriellen Bereich.
Doch was ist zu beachten, wenn es zu einem Brand kommt? Stimmt es, dass sich Solaranlagen bei einem Brand nicht abstellen lassen?
Unfallkasse Rheinland-Pfalz informiert
„Nicht gespart werden sollte an Schutzmechanismen, damit sich im Brandfall die erneuerbare Energie vom Dach nicht zur bösen Falle für die Hausbewohner und die Einsatzkräfte der Feuerwehr entpuppt“, sagt Dave Paulissen, Präventionsfachmann von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. „Noch sind uns in Rheinland-Pfalz keine Feuerwehreinsätze bekannt, bundesweit steigt jedoch die Zahl der Vorfälle.“
Wie kommt es zur Gefahr?
Leitungen und Bauteile der Solaranlage stehen bei Lichteinfall ständig unter elektrischer Spannung. Besondere Abschaltsysteme, welche den Versorgungsstrang der Gleichspannung direkt an der Quelle unterbrechen, fordern weder Normen noch gesetzliche Regelungen.
Ebenso ist die Anordnung von Anlagenbauteilen, wie beispielsweise der Wechselrichter, nicht vorgegeben und bei der Montage freigestellt. Eine Kennzeichnung der Gebäude für den Gefahrenfall ist bisher für den Betreiber freiwillig. Für Feuerwehrleute kann beim Einsatz Lebensgefahr bestehen, wenn sie nicht wissen, dass eine Solaranlage existiert und Gefahrenbereiche nicht elektrisch abgeschaltet werden können und damit frei von Strom sind.
Was empfehlen Fachleute?
Bei der Feuerwehr stehen Sicherheit und Gesundheitsschutz der Einsatzkräfte im Vordergrund. Für Hersteller und Betreiber geht es zudem auch um die Wirtschaftlichkeit der Solaranlage und den Gebäudeschutz. Grundsätzlich hat im Schadensfall der Personenschutz Priorität gegenüber materiellen Werten. „Wir beraten die Feuerwehren über Aufbau und Wirkungsweise der Solaranlagen und sensibilisieren für mögliche Gefahren, die im Einsatzfall von dieser neuen Technologie ausgehen können“, informiert Dave Paulissen.
Der Sicherheitsexperte und Ansprechpartner für die Feuerwehren in Rheinland-Pfalz appelliert auch an private und wirtschaftliche Betreiber von Solaranlagen: Die Feuerwehr sollte über Anlagentyp, Bauweise und die eingebauten Schutzeinrichtungen Kenntnis haben, damit sie im Ernstfall geeignete Maßnahmen treffen kann.
„Neben der Kennzeichnung von Anlagen- und Gebäudeteilen ist bereits in der Planungsphase eine Abstimmung zwischen der Feuerwehr und dem Erbauer bzw. Betreiber zu empfehlen“, rät Paulissen.
Die Unfallkasse sieht Brandschaubegehungen und Kenntnisse über Verdrahtungspläne als hilfreich an. So könnten die Feuerwehren Kataster anlegen und Kontaktdaten zu Elektrofachkräften vor Ort griffbereit halten, um für einen Notfall gewappnet zu sein. „Es ist immer gut, wenn man sich ohne Druck vorbereiten kann und im Falle eines Falles nur die Schublade aufmachen muss“, empfiehlt Dave Paulissen. Denn nur, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Einsatzkräfte berücksichtigt sind, können die Feuerwehren ihren Aufgaben „Retten – Löschen – Bergen – Schützen“ gerecht werden.
Sicherheitshinweis zur Personenschutzeinrichtung
Ortsveränderliche Personenschutzeinrichtungen mit erweiterten Schutzfunktionen (PRCD-S) sind zum Schutz gegen elektrischen Schlag bei Feuerwehren, Hilfeleistungsorganisationenund im gewerblichen Bereich (Baustellen, Montagestellen usw.) für bestimmte Situationen gefordert und werden dort entsprechend eingesetzt.
Download des Merkblatts
(PDF-Datei)
Druckwasserdichte Steckvorrichtungen im Feuerwehrdienst
Infoblatt Nr. 02 des Sachgebiets "Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Download des Infoblatts
(PDF-Datei)
Weitere Informationen
Einsatz der Rettungssäge
Informationen und Regelungen (PDF 671 KB)
Einsatz der Motorsäge
Informationen und Regelungen (PDF 347 KB)