Richtlinie für die Alterskameradschaft in den Feuerwehren
Langgediente Feuerwehrangehörige möchten auch, nach der aktiven Dienstzeit, ihrer Feuerwehr verbunden bleiben. Dies geschieht am besten in einer Alterskameradschaft. Daher bietet sich an, bei allen Feuerwehren Alterskameradschaften (Alters- und Ehrenabteilungen) zu bilden und in die Struktur der Feuerwehr zu integrieren.
Ziel und Zweck einer Alterskameradschaft ist die Kontaktpflege mit den Aktiven, die Erfahrungen und das Wissen der ehemals Aktiven nutzbar zu machen, die Pflege der Kameradschaft und der Dank für die geleisteten Dienste. Eine Finanzierung durch die Aktiven sollte nicht erwartet werden.
Mit dieser Richtlinie wollen die beteiligten Partner und Träger der Feuerwehren die Bildung und Führung einer Alterskameradschaft unterstützen. Als geschlechtsneutrale Bezeichnung wurde die
Bezeichnung „Alterskameradschaft“ in dieser Richtlinie gewählt.
Zum Download der Richtlinie
(PDF-Datei)
Einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Alters- und Ehrenabteilung bieten wir ebenfalls zum Download an:
Zum Download des Mitgliedsantrags
(PDF-Datei)
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