
Richtlinie für die Alterskameradschaft in den Feuerwehren
Langgediente Feuerwehrangehörige möchten auch nach der aktiven Dienstzeit ihrer Feuerwehr verbunden bleiben. Dies geschieht am besten in einer Alterskameradschaft. Daher bietet sich an, bei allen Feuerwehren Alterskameradschaften (Alters- und Ehrenabteilungen) zu bilden und in die Struktur der Feuerwehr zu integrieren.
Ziel und Zweck einer Alterskameradschaft ist die Kontaktpflege mit den Aktiven, die Erfahrungen und das Wissen der ehemals Aktiven nutzbar zu machen, die Pflege der Kameradschaft und der Dank für die geleisteten Dienste. Eine Finanzierung durch die Aktiven sollte nicht erwartet werden.
Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz hat gemeinsam mit dem Gemeinde- und Städtebund, dem Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz und dem Ministerium des Inneren und für Sport eine „Richtlinie für die Alterskameradschaft in den Feuerwehren“ (PDF-Datei) vorbereitet, um die beteiligten Partner und Träger der Feuerwehren bei der Bildung und Führung einer Alterskameradschaft zu unterstützen. Als geschlechtsneutrale Bezeichnung wurde die Bezeichnung „Alterskameradschaft“ in dieser Richtlinie gewählt.
Einen „Antrag auf Mitgliedschaft in der Alters- und Ehrenabteilung“ (PDF-Datei) bieten wir ebenfalls zum Download an:
Weitere Informationen
Sie haben Fragen zum Versicherungsschutz in der Altersabteilung der Feuerwehr? Dazu haben wir Ihnen passende Informationen auf unserer Webseite zusammengestellt.