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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Mehrleistungen

Mehr Leistungen für Helferinnen und Helfer

Als Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr stehen Ihnen neben unserem umfangreichen Leistungspaket auch Mehrleistungen zu. Damit honorieren wir Ihr Engagement im Interesse von Leben und Gesundheit anderer. 

Bei den Mehrleistungen handelt es sich um zusätzliche Geldleistungen

  • während der Arbeitsunfähigkeit oder wenn Maßnahmen zur Heilbehandlung die Ausübung einer ganztägigen Erwerbstätigkeit verhindern,
  • während Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden,
  • zur Versichertenrente,
  • zur Hinterbliebenenrente,
  • sowie um zusätzliche einmalige Geldleistungen im Todesfall in Höhe von 15.400,00 Euro.

Übrigens: Die Mehrleistungen werden auf die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung nicht angerechnet.