Retten, löschen, bergen, schützen: Im Einsatz handeln freiwillige Feuerwehrleute im Interesse der Allgemeinheit. Sie helfen unentgeltlich und ehrenamtlich. Wir honorieren dieses Engagement und sind im Fall der Fälle für die freiwilligen Helferinnen und Helfer da.
Unter dem Schutz der Unfallkasse Rheinland-Pfalz stehen alle ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Feuerwehren im Land. Personen, die in den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst aufgenommen werden, müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren in Rheinland-Pfalz sind grundsätzlich bei folgenden Tätigkeiten sowie auf allen damit verbundenen Wegen unfallversichert:
Neben diesen aktiven Brand- und Hilfeleistungseinsätzen umfasst unser Unfallversicherungsschutz auch:
Schwierigkeiten bei der Beurteilung des Versicherungsschutzes ergeben sich dann, wenn die freiwillige Feuerwehr als „Verein“ tätig wird und zum Beispiel ein Dorffest veranstaltet. In Zweifelsfällen ist anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles zu prüfen, ob es sich um vereinsübliche Tätigkeiten handelt oder ob diese wesentlich mit dem Feuerwehrdienst in Zusammenhang stehen.
Nicht versichert sind alle Tätigkeiten, die im Wesentlichen persönlichen oder privaten Interessen dienen. Hierzu gehören zum Beispiel Essen, Trinken, Waschen oder das Verrichten der Notdurft. Auch Unfälle, die sich infolge von Drogen- oder Alkoholkonsum ereignen, gefährden den Versicherungsschutz.
Unsere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner beantworten Ihnen gerne alle Fragen zum Versicherungsschutz in der freiwilligen Feuerwehr.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserer Broschüre „Freiwillige Feuerwehren in Rheinland-Pfalz“.