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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Einsatzabteilung

Versichert in der Einsatzabteilung

Feuerwehrmänner löschen einen Anhänger mit Strohballen.
Foto: Andreas Walz

Retten, löschen, bergen, schützen: Im Einsatz handeln freiwillige Feuerwehrleute im Interesse der Allgemeinheit. Sie helfen unentgeltlich und ehrenamtlich. 

Wir honorieren dieses Engagement und sind im Fall der Fälle für die freiwilligen Helferinnen und Helfer da.

Feuerwehrmänner löschen einen Anhänger mit Strohballen.
Foto: Andreas Walz

Unter dem Schutz der Unfallkasse Rheinland-Pfalz stehen alle ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Feuerwehren im Land. Personen, die in den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst aufgenommen werden, müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Zum Kreis der versicherten Personen der freiwilligen Feuerwehren gehören:

  • die aktiven Mitglieder der Feuerwehr,
  • die Mitglieder der Vorbereitungsgruppen bzw. Bambini-Feuerwehr,
  • die Mitglieder der Jugendfeuerwehr,
  • die Angehörigen der Altersabteilung,
  • unter bestimmten Voraussetzungen die Mitglieder der Musikzüge
  • Dozentinnen und Dozenten sowie Teilnehmende an Ausbildungsveranstaltungen
  • Personen, die im Einzelfall durch die Feuerwehr als Löschhelferinnen und Löschhelfer zur Hilfeleistung herangezogen werden.

Die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren in Rheinland-Pfalz sind grundsätzlich bei folgenden Tätigkeiten sowie auf allen damit verbundenen Wegen unfallversichert:

  • abwehrender und vorbeugender Brandschutz
  • technische Hilfeleistungen
  • Rettungs- und Bergungsmaßnahmen
  • Beseitigung von öffentlichen Notständen
  • allgemeine Hilfe der Feuerwehren.

Neben diesen aktiven Brand- und Hilfeleistungseinsätzen umfasst unser Unfallversicherungsschutz auch:

  • Alarm- und Einsatzübungen
  • Ausbildungs- und Schulungsveranstaltungen
  • Arbeits- und Werkstättendienst
  • Teilnahme an Tagungen der Feuerwehrverbände
  • Veranstaltungen, deren Ziel die Mitgliederwerbung oder die Darstellung der Aufgaben der freiwilligen Feuerwehren in der Öffentlichkeit ist
  • sonstige Feuerwehrveranstaltungen und kameradschaftliche Zusammenkünfte mit offiziellem Charakter, wenn sie von der Autorität der zuständigen Leiterin oder des Leiters der Feuerwehr getragen werden (z.B. Ausflüge, Kameradschaftsabende)
  • sonstige Tätigkeiten im Rahmen der freiwilligen Feuerwehr, sofern sie von Vorgesetzten angeordnet werden (Tag der offenen Tür, Brandschutzwoche, Wehrjubiläum)
  • sportliche Betätigung, wenn diese
     
    • regelmäßig als Feuerwehrdienst angesetzt ist,
    • nicht der Erzielung sportlicher Spitzenleistungen dient, sondern dazu geeignet und bestimmt ist, die körperliche Leistungsfähigkeit der Feuerwehrangehörigen zu fördern,
    • keinen Wettkampfcharakter trägt.

Schwierigkeiten bei der Beurteilung des Versicherungsschutzes ergeben sich dann, wenn die freiwillige Feuerwehr als „Verein“ tätig wird und zum Beispiel ein Dorffest veranstaltet. In Zweifelsfällen ist anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles zu prüfen, ob es sich um vereinsübliche Tätigkeiten handelt oder ob diese wesentlich mit dem Feuerwehrdienst in Zusammenhang stehen.

Nicht versichert sind alle Tätigkeiten, die im Wesentlichen persönlichen oder privaten Interessen dienen. Hierzu gehören zum Beispiel Essen, Trinken, Waschen oder das Verrichten der Notdurft. Auch Unfälle, die sich infolge von Drogen- oder Alkoholkonsum ereignen, gefährden den Versicherungsschutz.

Unsere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner beantworten Ihnen gerne alle Fragen zum Versicherungsschutz in der freiwilligen Feuerwehr.
Zu den Ansprechpersonen der UK RLP

Weitere Informationen finden Sie auch in unserer Broschüre „Freiwillige Feuerwehren in Rheinland-Pfalz“:
Zum Download der Broschüre 
(PDF-Datei)