Persönliche Schutzausrüstung
Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehren stellen sich freiwillig Aufgaben, die mit erheblichen Risiken verbunden sind. Ob Brandeinsatz, technische Hilfeleistung oder Ausbildung – jede Tätigkeit bringt eigene Gefahren für Gesundheit und Leben mit sich. Umso wichtiger ist eine Persönliche Schutzausrüstung (PSA), die zuverlässig schützt, praxistauglich ist und den besonderen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gerecht wird.
Doch welche Ausrüstung ist wirklich notwendig? Welche Maßnahmen erhöhen die Sicherheit spürbar? Und worauf sollte bei Auswahl und Beschaffung geachtet werden?
Auf dieser Seite finden Sie kompakte Hinweise rund um die PSA im Feuerwehrdienst. Ziel ist es, Verantwortliche und Einsatzkräfte dabei zu unterstützen, fundierte Entscheidungen zu treffen und ein Höchstmaß an Sicherheit im Einsatz zu gewährleisten.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für die Feuerwehr
Feuerwehrangehörige müssen sowohl bei der Ausbildung und bei Übungen als auch im Einsatz vor Gefährdungen geschützt werden. Dafür müssen geeignete persönliche Schutzausrüstungen ausgewählt und zur Verfügung gestellt werden. Die dafür zu erstellende Gefährdungsbeurteilung muss unter anderem das Einsatzspektrum und die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen.
In der DGUV Information 205-014 Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema.
Schutzhandschuhe in der Feuerwehr
Schutzhandschuhe gehören zu den wichtigsten Bestandteilen der persönlichen Schutzausrüstung. Gerade bei technischen Hilfeleistungen oder Tätigkeiten mit hoher mechanischer Belastung braucht es Modelle, die zuverlässig schützen und gleichzeitig genügend Gefühl in den Fingern lassen.
Feuerwehr-Einsatzhandschuhe nach DIN EN 659 bieten zwar einen starken Hitzeschutz, sind aber für feinmotorische Aufgaben oft weniger geeignet. Deshalb setzen viele Feuerwehren ergänzend auf Handschuhe nach DIN EN 388, die speziell für mechanische Risiken ausgelegt sind. Die Entscheidung, welche Handschuhe eingesetzt werden, liegt beim Aufgabenträger bzw. der Aufgabenträgerin. Grundlage dafür sind die Gefährdungsbeurteilung sowie die Vorgaben aus den DGUV Vorschriften 1 und 49. Praxisnahe Trageversuche sind unerlässlich, um die richtige Wahl zu treffen.
Der Fachbereich Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz der DGUV hat in seinem Infoblatt Fachbereich aktuell: Hinweise zu Schutzhandschuhen gegen mechanische Gefahren bei Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen (FBFHB-023) ausführliche Informationen zum Thema zusammengestellt.
Haltegurt und andere Haltesysteme in der Feuerwehr
Der Feuerwehr-Haltegurt wird seit Jahrzehnten bei der Feuerwehr eingesetzt. Tätigkeiten wie das Halten und Sichern beziehungsweise die Selbstrettung als Notmaßnahme sind in der Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) beschrieben. Es sind auch Produkte auf dem Markt, die den Feuerwehr-Haltegurt ersetzen sollen, insbesondere in Einsatzjacken integrierte Brustgurte und Brustschlaufen.
Der Fachbereich Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat in seinem Infoblatt Fachbereich AKTUELL: Haltegurt und andere Haltesysteme in der Feuerwehr (FBFHB-022) ausführliche Informationen zum Thema zusammengestellt.
Maskenbrillen für Atemschutzgeräteträger
Atemschutzgeräteträger müssen auch unter der Vollmaske über ein ausreichendes Sehvermögen verfügen. Wenn ein Sehfehler durch eine Brille korrigiert werden kann, ist dem betreffenden Feuerwehrangehörigen für Einsatz, Übung und Ausbildung eine passende Maskenbrille bereitzustellen. Diese wird direkt in die Atemschutzmaske eingesetzt, sodass keine Bügel oder Bänder benötigt werden und die Dichtlinie der Maske ungestört bleibt.
Die gängigen Hersteller von Atemanschlüssen bieten entsprechende Maskenbrillen an – besondere Maskenmodelle für Brillenträger sind daher nicht erforderlich. Die FwDV 7 schreibt in Ziffer 5.2 ausdrücklich vor, dass Einsatzkräfte mit notwendiger Sehhilfe eine innenliegende, persönlich zugeteilte Maskenbrille erhalten müssen. Wichtig ist, dass die Maskenbrille korrekt im persönlichen Atemanschluss eingesetzt ist und im Einsatz auch getragen wird. Brillen, die über die Dichtlinie der Maske verlaufen, sind nicht zulässig, da sie zu Undichtigkeiten führen können.
Auch der Einsatz von Kontaktlinsen wird immer wieder thematisiert. Nach aktuellem Kenntnisstand sind im Feuerwehrdienst keine negativen Erfahrungen damit bekannt geworden.