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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Notfall

Das sollten Sie bei einem Unfall im Feuerwehrdienst beachten:

  • Lassen Sie sich sofort ärztlich behandeln.
  • Weisen Sie den Arzt darauf hin, dass es sich um einen Feuerwehrdienstunfall handelt und die Unfallkasse Rheinland-Pfalz zuständige Unfallversicherungsträgerin ist.
  • Informieren Sie so schnell wie möglich über den Wehrführer den örtlichen Feuerwehrträger. Dieser muss sofort eine Unfallanzeige an die Unfallkasse Rheinland-Pfalz weiterleiten.
  • Ein Feuerwehrdienstunfall muss dem Arbeitgeber, der Krankenversicherung und der zuständigen Kommune mitgeteilt werden.
  • Bei schweren oder tödlichen Unfällen muss die Unfallkasse Rheinland-Pfalz unverzüglich telefonisch oder per Fax informiert werden.
  • Bei leichteren Unfällen, die keine ärztliche Behandlung erfordern, ist auch keine Unfallanzeige nötig. Es empfiehlt sich aber, diese Unfälle trotzdem zu dokumentieren (z. B. im Verbandbuch, Meldeblock, Dokumentationsbogen für Erste-Hilfe-Leistungen oder elektronische Dokumentation) und sie dem Feuerwehrträger formlos zu melden.

Zur DGUV-Information “Dokumetation der Erste-Hilfe-Leistungen”

Zum Dokumentationsbogen für Erste-Hilfe-Leistungen