Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 1. Januar 2023 eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer für jedes zugehörige Unternehmen. Anlass ist das Onlinezugangsgesetz (OZG).
Ab dem Jahr 2023 stehen knapp 600 Verwaltungsdienstleistungen digital zur Verfügung, darunter auch die der gesetzlichen Unfallversicherung. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können dann Leistungen über ein digitales Konto abfragen oder beantragen. So sieht es das OZG vor. Es soll die Grundlage dafür sein, dass die Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung künftig schneller, effizienter und nutzerfreundlicher abläuft.
Die Umstellung gilt auch für die gesetzliche Unfallversicherung. Mit der Vereinheitlichung des Ordnungskennzeichens werden die Grundlagen für einen einheitlichen Standard im Datenaustausch mit der Unfallversicherung geschaffen. Deshalb erhalten Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zum 1. Januar 2023 eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer für jedes zugehörige Unternehmen. Eine einheitliche Infrastruktur ist wesentlich für eine digitale Verwaltung – daher gibt es künftig die Unternehmensnummer als neues, trägerübergreifendes Ordnungskriterium.
Die Unternehmensnummer löst die bisherige Mitgliedsnummer ab. Betriebe benötigen sie, um zum Beispiel UV-Jahresmeldungen oder Lohnnachweise digital zu übermitteln.
Unsere Mitgliedsbetriebe erhalten von uns im Herbst dieses Jahres eine schriftliche Information über den Nummernwechsel.