Gewalt bei der Arbeit bleibt eine Herausforderung
Resolution „Gewalt bei der Arbeit und im Ehrenamt begegnen wir gemeinsam“ beschlossen
Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP) unterstützt die Resolution „Gewalt bei der Arbeit und im Ehrenamt begegnen wir gemeinsam“, die die Mitgliederversammlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) im vergangenen November verabschiedet hat. Niemand soll während der Arbeit oder der Ausübung eines Ehrenamtes Gewalt erfahren – das ist der Anspruch der gesetzlichen Unfallversicherung und damit auch der UK RLP.
Dem zugrunde liegt ein Verständnis des Begriffs „Gewalt”, wie ihn die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) in ihrem Übereinkommen Nr. 190 niedergelegt hat. Danach umfasst Gewalt eine Bandbreite von inakzeptablen Verhaltensweisen und Praktiken oder deren Androhung, die darauf abzielen, physischen, psychischen, sexuellen oder wirtschaftlichen Schaden zu verursachen.
Dass Gewalt in der Arbeitswelt ein Thema ist, zeigen die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage von forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH im Auftrag des Spitzenverbandes der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, der DGUV. Demnach hat rund ein Drittel der abhängig Beschäftigten mit häufigem Kontakt zu betriebsfremden Personen wie Kunden oder Patientinnen in den vergangenen zwölf Monaten verbale Übergriffe bei der Arbeit erlebt. Besonders betroffen sind das Gesundheits- und Sozialwesen sowie die öffentliche Verwaltung. Hier gab mehr als die Hälfte der Befragten an, von mindestens einem verbalen Übergriff betroffen gewesen zu sein. In den Branchen Verkehr, Handel und Erziehung berichtete mehr als ein Drittel der Befragten über entsprechende Vorkommnisse.
Zwischen 9.000 und 13.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle pro Jahr gehen auf Gewalteinwirkung zurück. Psychische Gewalt wird dabei öfter erfahren als körperliche. Die häufigste Form psychischer Gewalt sind Beleidigungen und Beschimpfungen (32 Prozent). 12 Prozent erleben Spott, Schikanen oder Verleumdung. 7 Prozent geben an, bedroht oder erpresst worden zu sein, 6 Prozent haben sexualisierte psychische Gewalt erlebt. Körperliche Übergriffe kommen deutlich seltener vor. 8 Prozent der Befragten geben an, in den vergangenen zwölf Monaten von physischer Gewalt durch betriebsfremde Personen betroffen gewesen zu sein. Am häufigsten sind Schubsen, Anspucken sowie Tritte und Schläge. Befragte, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind, gaben deutlich häufiger (22 Prozent) als der Durchschnitt an, körperliche Gewalt erlebt zu haben.
„Diese Zahlen bereiten mir Sorge. Sie zeigen deutlich, wie dringend wir als Gesellschaft handeln müssen“, sagt Dr. Christoph Heidrich, Geschäftsführer der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. „Gewalt bei der Arbeit und im Ehrenamt sind ein Problem, dass wir nicht tolerieren dürfen. Wir müssen Führungskräften Instrumente an die Hand geben und Menschen dazu ermutigen, Vorfälle zu melden. Prävention und nachgehende Unterstützung sind gleichermaßen wichtig. Mit der gemeinsam beschlossenen Resolution machen wir uns auf den richtigen Weg – dafür setzt sich die Vertreterversammlung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz geschlossen und mit Nachdruck ein!“
Ziel der gesetzlichen Unfallversicherung ist es, ein gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld für alle Beschäftigten zu schaffen – unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität und anderen Merkmalen. Gewalt in jeglicher Form sei daher inakzeptabel. Wichtig ist die Erkenntnis, dass Gewalt allen schadet – zuerst den Betroffenen, ihren Angehörigen, ihren Kolleginnen und Kollegen, den Unternehmen und in der Folge auch der gesamten Gesellschaft. Gewalt geht daher alle an. Die Verantwortung für Gewalt liegt dabei immer bei dem handelnden Täter oder der Täterin, nicht bei den Personen, die von der Gewalt betroffen sind. Das heißt jedoch nicht, dass alle anderen machtlos sind. „Wir alle sind gefragt, uns gegen Gewalt einzusetzen – Arbeitgebende, Führungskräfte und Beschäftigte sind gemeinsam gefordert, Gewalt vorzubeugen“, betont Heidrich.
In der Resolution heißt es: „Arbeitgebende sind in der Pflicht, ihre Beschäftigten vor Gewalt zu schützen. Zentrales Instrument hierfür ist die Gefährdungsbeurteilung. Faktoren, die Gewalt fördern können, können so identifiziert und entsprechende Maßnahmen zur Gewaltprävention ergriffen werden. Unternehmen und Einrichtungen sollten deutlich machen, dass sie Gewalt nicht tolerieren. Das beginnt bei Beleidigungen, Belästigungen und Bedrohungen der Beschäftigten und schließt erst recht Nötigung und körperliche Angriffe ein. Da es dennoch zu Übergriffen kommen kann, sollten Arbeitgebende Strukturen zur Nachsorge anbieten. Dazu gehört insbesondere auch, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige dabei zu unterstützen, Angriffe gegenüber den Behörden zur Anzeige zu bringen.“