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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Aktuelles Detail

Aufgepasst beim Abi-Streich!

Ein Schulgebäaude mit Schulhof aus einer erhöhten Perspektive. Auf dem Schulhof spielen Schulkinder.

Für einen Tag den Schulalltag total auf den Kopf stellen: Der Abi-Streich gehört für viele junge Menschen zum bestandenen Abitur einfach dazu. Ob Verbarrikadieren der Schule, Wettkämpfe, Spiele oder Rätsel – der Kreativität sind an diesem Tag keine Grenzen gesetzt. 

Doch ganz so einfach ist es de facto nicht. Denn wenn es bei all dem Vergnügen zu einem Unfall kommt, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht selbstverständlich. „Gilt die Feier als schulische Veranstaltung, das heißt, wurde sie von der Bildungseinrichtung organisiert, besteht für die Schülerinnen und Schüler gesetzlicher Unfallversicherungsschutz“, erklärt Jörg Zervas von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. Anders sei es dagegen bei Abi-Streichen, die nicht unter Aufsicht oder Einflussnahme der Schule stehen. „Hier handelt es sich um sogenanntes eigenwirtschaftliches Handeln, das nicht gesetzlich unfallversichert ist“, erläutert Zervas. Und überhaupt gilt: Bei schulischen Veranstaltungen hat die Schulleitung darauf zu achten, dass „Späße“, die von den Beteiligten nur schwer beherrschbar sind, unterbleiben, so etwa Bungee-Springen oder gefährliche Kletterpartien. „Zwar ist der Wunsch nachvollziehbar, die Abi-Feier unvergessen zu machen, doch wir appellieren an die jungen Erwachsenen, sich und andere mit den Abi-Streichen nicht zu gefährden“, betont Jörg Zervas. 

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