Fitness bei der Feuerwehr

Unvorhersehbare Einsätze können Feuerwehrleute an die Grenzen ihrer körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit bringen. Beispielsweise müssen sie bei der Bergung von Menschen aus brennenden Häusern schwerste körperliche Anforderungen bewältigen. Heben und Tragen von Einsatz-Utensilien ist eine häufige Tätigkeit, die gerade den Rückenbereich stark belastet. In diesen Ausnahmesituationen brauchen Feuerwehrleute hinreichende konditionelle und koordinative Fähigkeiten, damit sie mit ihrer etwa 35 Kilogramm schweren Schutzausrüstung zurechtkommen. Folge dieser enormen Belastung kann ein Anstieg der Körpertemperatur und ein erhöhter Flüssigkeitsverlust sein. Vor allem die Bedingungen am Einsatzort – wie Lautstärke, klimatische Faktoren und Sichtverhältnisse – stellen Situationen dar, die Feuerwehrangehörige in kürzester Zeit zu bewältigen haben.

In diesen Situationen kann die körperliche Fitness ein leistungslimitierender Faktor sein. Denn je höher die körperliche und psychische Belastung bei Einsatzsituationen ist, desto größer ist die Gefahr zu verunglücken.

Sogar durch die Brandschutzgesetze der Länder sind Gemeinden angehalten, für eine leistungsfähige Feuerwehr zu sorgen. Die Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ sagt: „Für den Feuerwehrdienst dürfen nur körperlich und fachlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden.“ Ein Indiz dafür, dass ohne körperliche Fitness eine adäquate Hilfeleistung nur schwer zu gewährleisten ist. Gerade beim Einsatz mit Atemschutzgerät sind die Anforderungen im Bezug auf körperliche Leistungsfähigkeit erhöht. Einsatzkräfte müssen ihre Eignung nach dem DGUV-Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“ regelmäßig nachweisen.

Film: Wir alle sind für Feuerwehrsport!

Versicherungsschutz und Leistungen

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz erstreckt sich grundsätzlich auf alle angeordneten Tätigkeiten, die den Aufgaben und Zwecken der Feuerwehr bzw. des Hilfeleistungsunternehmens dienen. Dazu gehören unter anderem:

  • Einsatzdienst
  • Absperr- und Ordnungsdienst
  • Übungsdienst sowie Ausbildungs- und Schulungsveranstaltungen
  • Arbeits- und Werkstattdienst
  • Teilnahme an Tagungen der Verbände
  • Betriebssport (Feuerwehrsport)

Ein besonderes Leistungsmerkmal der Unfallkasse Rheinland-Pfalz ist das Reha-Management, d. h. die persönliche und professionelle Betreuung durch Beschäftigte der Unfallkasse im Falle eines Unfalls.

Ziele sind,

  • die Gesundheitsschäden unserer Versicherten durch Vernetzung bzw. Koordination aller notwendigen Maßnahmen zu beseitigen oder zu verbessern,
  • die Menschen so schnell wie möglich beruflich oder schulisch wiedereinzugliedern und die vollkommene Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

All das soll eine zeitnahe und dauerhafte Wiedereingliederung sowie eine selbstbestimmte Lebensführung unserer Versicherten erreichen. Neben den Dienst- und Sachleistungen im Rahmen des Reha-Managements gewähren wir umfangreiche Geldleistungen.

Weitere Informationen zu Versicherungsschutz und Leistungen finden Sie hier www.ukrlp.de.

Damit die Einsatzkräfte der Feuerwehr im Falle eines Unfalls alle wichtigen Informationen auf einen Blick finden, erhalten sie eine persönliche Visitenkarte von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. Die Visitenkarte kann über die Wehrleitung bzw. den Träger der Feuerwehr bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz bestellt werden: info@ukrlp.de


Wann ist Feuerwehrsport gesetzlich unfallversichert?

  • Der Feuerwehrsport muss dienstlich angeordnet sein. Die Aufnahme im Jahresdienstplan bietet sich an.
  • Der Feuerwehrsport muss innerhalb der Organisation der Feuerwehr stattfinden.
  • Die Sportausübung soll mit einer gewissen Regelmäßigkeit stattfinden, denn nur regelmäßiger Sport verbessert die Leistungsfähigkeit.

Nicht gesetzlich unfallversichert ist die Teilnahme an Wettkämpfen mit feuerwehrfremden Mannschaften (z. B. Teilnahme an einem Turnier mit allen Firmen/Behörden der Stadt).

Unfallprävention beim Feuerwehrsport

  • Aufwärmen zu Beginn jeder Übungseinheit
  • Keine überdurchschnittliche Härte bei Spielformen
  • „Fair Play“ sollte großgeschrieben werden
  • Schmuck hat nichts beim Sport verloren
  • Erste Hilfe regeln und sicherstellen
  • Sichtprüfung der eingeplanten Geräte
  • Adäquate Sportkleidung tragen
  • Auf Über- und Unterforderung reagieren
  • Jeder hört auf seinen persönlichen Ermüdungsgrad

Erste Hilfe bei Sportverletzungen

  • Der Unternehmer/Auftraggeber bzw. die Unternehmerin/Auftraggeberin hat für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen
  • Es ist zu prüfen, ob Erste-Hilfe-Materialien schnell verfügbar oder selbst mitzubringen sind
  • Erste Hilfe ist schnell und besonnen einzuleiten
  • Eine Rettungskette ist sicherzustellen, geeignete Meldeeinrichtungen müssen vorhanden sein

Unter dem nachfolgenden Link findet man ein Learning Nugget zur Ersten-Hilfe. Die wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen werden interaktiv vermittelt.

https://feuerwehr-rheinlandpfalz.de


Maßnahmen nach einem Sportunfall mit Muskelverletzung

Hier empfehlen wir, sich der „PECH“ Regel zu bedienen:

P steht für Pause.

Der Feuerwehrsport sollte sofort abgebrochen werden und das betroffenen Körperteil ruhig gestellt werden.

E steht für Eis und die damit einhergehende sofortige Kühlung.

Es eignen sich Kühlakkus oder Gel-Kühlkompressionen. Um Kälteschäden zu verhindern, sollte das Kühlmittel nicht direkt auf die Haut gelegt werden. Nach der Kühlphase wird eine kurze Kühlpause empfohlen, in der das betroffene Körperteil leicht bewegt wird, um den Abfluss der Gewebeflüssigkeit anzuregen.

C steht für Compression (engl.).

Dahinter verbirgt sich zumeist das Anlegen eines Druckverbandes. Um ein Anschwellen zu verhindern, sollte nach der Kühlung ein Druckverband angelegt werden. Dabei ist darauf zu achten, ihn nicht zu eng zu ziehen, da sonst die Blutzirkulation behindert werden kann.

H steht für die Hochlagerung des verletzen Körperteils.

Dies soll die Gefahr des Anschwellens weiter reduzieren.


Art und Menge von Erste-Hilfe-Material

Als geeignetes Erste-Hilfe-Material gelten z. B.:

  • der kleine Verbandskasten nach DIN 13157 und
  • der große Verbandskasten nach DIN 13169

Diese beiden Verbandskästen enthalten das Material, das gemäß der „Technischen Regel für Arbeitsstätten“ in den Betrieben mindestens bereitgehalten werden muss.


Was ist zu tun, wenn ein Unfall passiert?

  • Lassen Sie sich ärztlich untersuchen und behandeln.
  • Weisen Sie in der Arztpraxis oder im Krankenhaus darauf hin, dass es sich um einen Unfall handelt, für den die Unfallkasse zuständig ist. Wenn Sie einen Feuerwehrunfall hatten, legen Sie Ihre Visitenkarte der Unfallkasse vor.
  • Informieren Sie die Unfallkasse Rheinland-Pfalz über die Wehrleitung, den Feuerwehrträger oder die zuständige Stelle im Hilfeleistungsunternehmen.
  • Setzen Sie Ihren Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin und Ihre Krankenkasse über den Unfall in Kenntnis.
  • Bei schweren oder tödlichen Unfällen muss die Unfallkasse Rheinland-Pfalz unverzüglich telefonisch oder per Fax informiert werden.
  • Bei leichten Unfällen, die keine ärztliche Behandlung erfordern, ist meist auch keine Unfallanzeige nötig. Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es trotzdem sinnvoll, diese Unfälle z. B. in einem Verbandbuch zu dokumentieren.

dFFA – deutsches-Feuerwehr-Fitness-Abzeichen

Das deutsche-Feuerwehr-Fitness-Abzeichen (dFFA) ist das „Sportabzeichen“ der aktiven Feuerwehren und der Jugendfeuerwehr. Es bietet jedem Feuerwehrangehörigen die Möglichkeit, die eigene körperliche Fitness in Bezug auf den Feuerwehreinsatzdienst zu überprüfen. Beim dFFA geht es um die Disziplinen Ausdauer, Kraft und Koordination – eben um das, worauf es beim Einsatz ankommt. Das Abzeichen bescheinigt den Feuerwehrangehörigen eine altersabhängige Leistung in den Stufen:

       Gold
für sehr gute körperliche Leistungsfähigkeit
 
       Silber
für gute körperliche Leistungsfähigkeit
 
       Bronze
für befriedigende körperliche Leistungsfähigkeit

 

Wie Sie das dFFA erlangen können und weitere Informationen dazu finden Sie unter:
www.lfv-rlp.de, Suchbegriff: dFFA
www.dfs-ev.de