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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Altersabteilung

Versichert in der Alterswehr

Ihre Erfahrung ist kostbar und kann Leben retten. Daher engagieren sich viele Feuerwehrleute auch nach Vollendung des 67. Lebensjahres weiterhin in der freiwilligen Feuerwehr. Sie finden sich häufig in sogenannten Alterswehren oder Alters-/Ehrenabteilungen zusammen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch sie auf den Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung zählen.


Was ist versichert?

Der Versicherungsschutz für Alterskameradinnen und Alterskameraden hängt davon ab, ob sie Tätigkeiten verrichten, die dazu dienen, die Aufgaben der Feuerwehr zu erfüllen. Hierzu gehören zum Beispiel:

  • Schulungen des Nachwuchses,
  • Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung,
  • Prüfen von Geräten,
  • Unterstützung der aktiven Feuerwehrangehörigen beim Einsatz, wenn z. B. Feuerwehrangehörige fehlen.

Grenzen des Versicherungsschutzes

Kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht bei gesellschaftlichen Veranstaltungen, z. B. im folgenden Fall:

Zehn Feuerwehrangehörige, die aus Altersgründen aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sind, treffen sich regelmäßig einmal wöchentlich mit ihren Ehefrauen im Gemeinschaftssaal des Feuerwehrgerätehauses zu einem gemütlichen Beisammensein. Hierbei tauschen sie Erinnerungen oder Erfahrungen aus dem aktiven Feuerwehrdienst aus, organisieren eigene Feiern und Ausflüge oder besprechen aktuelle Belange der Feuerwehr. Ein Zusammenhang zum aktiven Feuerwehrdienst wird hierdurch jedoch nicht begründet, so dass kein Unfallversicherungsschutz besteht.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie auch in unserem Informationsblatt:

Freiwillige Feuerwehr: Ehren-/Altersabteilung

Gefragte Leute (barrierefrei) (PDF 188 KB)


Richtlinie für die Alterskameradschaft in den Feuerwehren

Ein langgedienter Feuerwehrangehöriger möchte auch nach der aktiven Dienstzeit seiner Feuerwehr verbunden bleiben. Dies geschieht am besten in einer Alterskameradschaft. Der Landesfeuerwehrverband (LFV) Rheinland-Pfalz regt daher an, bei allen Feuerwehren Alterskameradschaften zu bilden und zu integrieren.

Ziel und Zweck einer Alterskameradschaft ist die Kontaktpflege mit den Aktiven, die Erfahrungen und das Wissen der ehemals Aktiven nutzbar zu machen, die Pflege der Kameradschaft und der Dank für die geleisteten Dienste. Eine Finanzierung durch die Aktiven sollte nicht erwartet werden.

Der LFV hat eine Richtlinie herausgegeben, mit der er die Bildung und Führung einer Alterskameradschaft unterstützen möchte. Als geschlechtsneutrale Bezeichnung wurde in dieser Richtlinie die Bezeichnung „Alterskameradschaft“ gewählt.
Zum Download der Richtlinie des LVR
(PDF-Datei)

Einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Alters- und Ehrenabteilung bieten wir ebenfalls zum Download an:
Zum Download des Mitgliedsantrags
(PDF-Datei)