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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Alterskameradschaft

Richtlinie für die Alterskameradschaft in den Feuerwehren

Ein langgedienter Feuerwehrangehöriger möchte auch nach der aktiven Dienstzeit seiner Feuerwehr verbunden bleiben. Dies geschieht am besten in einer Alterskameradschaft. Der Landesfeuerwehrverband (LFV) Rheinland-Pfalz regt daher an, bei allen Feuerwehren Alterskameradschaften zu bilden und zu integrieren.

Ziel und Zweck einer Alterskameradschaft ist die Kontaktpflege mit den Aktiven, die Erfahrungen und das Wissen der ehemals Aktiven nutzbar zu machen, die Pflege der Kameradschaft und der Dank für die geleisteten Dienste. Eine Finanzierung durch die Aktiven sollte nicht erwartet werden.

Der LFV hat eine Richtlinie herausgegeben, mit der er die Bildung und Führung einer Alterskameradschaft unterstützen möchte. Als geschlechtsneutrale Bezeichnung wurde in dieser Richtlinie die Bezeichnung „Alterskameradschaft“ gewählt.
Zum Download der Richtlinie des LVR
(PDF-Datei)

Einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Alters- und Ehrenabteilung bieten wir ebenfalls zum Download an:
Zum Download des Mitgliedsantrags
(PDF-Datei)