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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Brillenschaden

Wir ersetzen Ihren Brillenschaden

Wurde Ihre Brille bei einem Einsatz oder einer sonstigen versicherten Tätigkeit der Feuerwehr beschädigt, übernehmen wir hierfür nach den geltenden Hilfsmittelrichtlinien die Kosten.

Für eine schnelle Bearbeitung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • eine vollständig ausgefüllte Unfallanzeige (Link zu den Formularen)
  • die Originalrechnung der neuen Brille (bzw. der Originalreparaturrechnung)
  • eine Kopie der Rechnung der alten Brille
  • eine Bankverbindung für eine etwaige Erstattung.