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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Jugendfeuerwehr

Versichert in der Jugendfeuerwehr

Sie sind von Anfang an für die Sicherheit im Einsatz: Jugendfeuerwehren leisten einen wesentlichen Beitrag zur Nachwuchsgewinnung bei der freiwilligen Feuerwehr. Sie tragen damit zum Erhalt unseres freiwilligen Feuerwehrwesens bei. Gut, dass auch das Engagement in der Jugendfeuerwehr unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.

Jugendfeuerwehren sind der freiwillige Zusammenschluss von Kindern und Jugendlichen, die als selbstständige Jugendgruppen innerhalb der Feuerwehren agieren. Sie sollten das 10. Lebensjahr vollendet haben. Erste Aufgabe ist das Heranführen der Kinder und Jugendlichen an die Aufgaben in der Feuerwehr, zum Beispiel durch Schulung und Ausbildung im feuerwehrtechnischen Bereich. Nach der Ausbildung in der Jugendfeuerwehr verfügen die Jugendlichen bereits über ein fundiertes feuerwehrtechnisches Grundwissen, auf das nach dem Übergang in die aktive Feuerwehr weiter aufgebaut werden kann.


Was ist versichert?

Versichert sind alle Maßnahmen, die der Ausbildung und der Übung für den späteren aktiven Feuerwehrdienst dienen. Um den besonderen Belangen der Kinder und Jugendlichen Rechnung zu tragen, besteht darüber hinaus bei folgenden Tätigkeiten Versicherungsschutz:

  • Allgemeine Jugendarbeit (z. B. Bastel- und Spielnachmittage),
  • Teilnahme an Zeltlagern,
  • Sportliche Aktivitäten,
  • Wanderungen und Radtouren,
  • Erwerb der Leistungsspange sowie das hierfür erforderliche Training.

Auch die damit verbundenen Wege sind gesetzlich unfallversichert


Ab wann besteht Versicherungsschutz?

Auch das erste „Schnuppern“ kann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, wenn

  • Art und Umfang des Informationsbesuches der Jugendfeuerwehr vorher mit dem Jugendwart oder der Jugendwartin abgesprochen worden sind
  • der Informationsbesuch dazu dient, die Eignung und Neigung der Jugendlichen für den Dienst in der freiwilligen Feuerwehr festzustellen und
  • ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Informationsbesuch und der geplanten Aufnahme in die freiwillige Feuerwehr bestehen.

Unfallversicherung für Betreuungspersonen

Die Betreuerinnen und Betreuer der Jugendfeuerwehr sind grundsätzlich gesetzlich unfallversichert. Informationen zu den Anforderungen an eine Betreuungsperson der Jugendfeuerwehr erhalten Sie bei der Jugendfeuerwehr Rheinland-Pfalz.
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