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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Versicherungsschutz

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Versicherungsschutz für freiwillige Feuerwehren

Unser Versicherungsschutz erstreckt sich grundsätzlich auf alle angeordneten Tätigkeiten, die den Aufgaben und Zwecken der Feuerwehr oder des Hilfeleistungsunternehmens dienen. Dazu gehören unter anderem:

  • Einsatzdienst
  • Absperr- und Ordnungsdienst
  • Übungsdienst sowie Ausbildungs- und Schulungsveranstaltungen
  • Arbeits- und Werkstattdienst
  • Teilnahme an Tagungen der Verbände
  • Betriebssport

Die wichtigsten Informationen zu einzelnen Versicherungstatbeständen haben wir hier aufgeführt. Bei Fragen stehen Ihnen auch unsere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner gerne zur Verfügung.