Ihre Erfahrung ist kostbar und kann Leben retten. Daher engagieren sich viele Feuerwehrleute auch nach Vollendung des 63. Lebensjahres weiterhin in der freiwilligen Feuerwehr. Sie finden sich häufig in sogenannten Alterswehren oder Alters-/Ehrenabteilungen zusammen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch sie auf den Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung zählen.
Was ist versichert?
Der Versicherungsschutz für Alterskameradinnen und Alterskameraden hängt davon ab, ob sie Tätigkeiten verrichten, die dazu dienen, die Aufgaben der Feuerwehr zu erfüllen. Hierzu gehören zum Beispiel:
Grenzen des Versicherungsschutzes
Kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht bei gesellschaftlichen Veranstaltungen, z. B. im folgenden Fall:
Zehn Feuerwehrangehörige, die aus Altersgründen aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sind, treffen sich regelmäßig einmal wöchentlich mit ihren Ehefrauen im Gemeinschaftssaal des Feuerwehrgerätehauses zu einem gemütlichen Beisammensein. Hierbei tauschen sie Erinnerungen oder Erfahrungen aus dem aktiven Feuerwehrdienst aus, organisieren eigene Feiern und Ausflüge oder besprechen aktuelle Belange der Feuerwehr. Ein Zusammenhang zum aktiven Feuerwehrdienst wird hierdurch jedoch nicht begründet, so dass kein Unfallversicherungsschutz besteht.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie auch in unserem Informationsblatt.
Ein langgedienter Feuerwehrangehöriger möchte auch nach der aktiven Dienstzeit seiner Feuerwehr verbunden bleiben. Dies geschieht am besten in einer Alterskameradschaft. Der Landesfeuerwehrverband (LFV) Rheinland-Pfalz regt daher an, bei allen Feuerwehren Alterskameradschaften zu bilden und zu integrieren.
Ziel und Zweck einer Alterskameradschaft ist die Kontaktpflege mit den Aktiven, die Erfahrungen und das Wissen der ehemals Aktiven nutzbar zu machen, die Pflege der Kameradschaft und der Dank für die geleisteten Dienste. Eine Finanzierung durch die Aktiven sollte nicht erwartet werden.
Mit dieser Richtlinie will der LFV die Bildung und Führung einer Alterskameradschaft unterstützen. Als geschlechtsneutrale Bezeichnung hat der LFV die Bezeichnung „Alterskameradschaft“ gewählt.
Die Richtlinie finden Sie hier
Den Antrag auf Mitgliedschaft in der Alters- und Ehrenabteilung finden Sie hier