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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Persönliche Schutzausrüstung

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Persönliche Schutzausrüstung

Die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren sind bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit vielfältigen Gefahren für Gesundheit und Leben ausgesetzt. In diesem Bereich finden Sie Hinweise für die Auswahl und Beschaffung der nötigen Persönlichen Schutzausrüstung im Feuerwehrdienst.

Das Ziel ist es, Feuerwehrangehörige bestmöglich vor den Gefahren des Einsatzes zu schützen. Welche Maßnahmen sind notwendig, welche sinnvoll, welche wirklich wirksam?


Haltegurt und andere Haltesysteme in der Feuerwehr

Der Feuerwehr-Haltegurt wird seit Jahrzehnten bei der Feuerwehr eingesetzt. Tätigkeiten wie das Halten und Sichern bzw. die Selbstrettung als Notmaßnahme sind in der Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) beschrieben. Es kommen vermehrt Produkte auf den Markt, die den Feuerwehr-Haltegurt ersetzen sollen, insbesondere in Einsatzjacken integrierte Brustgurte/-schlaufen.
Ausführliche Informationen zum Downloaden


Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für die Feuerwehr

Die Feuerwehrangehörigen müssen vor Gefährdungen bei Ausbildung, Übung und im Einsatz geschützt werden. Dafür müssen geeignete persönliche Schutzausrüstungen ausgewählt und zur Verfügung gestellt werden. Die dafür zu erstellende Gefährdungsbeurteilung muss unter anderem das Einsatzspektrum oder die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen. Ausführliche Informationen zum Downloaden


Maskenbrillen für Atemschutzgeräteträger

Sofern der vorhandene Sehfehler eines Atemschutzgeräteträgers durch die Verwendung einer Brille korrigiert werden kann, ist dem betroffenen Feuerwehrangehörigen für Einsatz, Übung und Ausbildung unter der Vollmaske eine entsprechende Maskenbrille zur Verfügung zu stellen.

Maskenbrillen in diesem Sinne werden in die Atemschutzmaske eingesetzt, so dass keine Brillenbügel bzw. Brillenbänder benötigt werden .

Die einschlägigen Hersteller von Atemanschlüssen bieten Maskenbrillen dieser Art an, spezielle Atemschutzmasken für Brillenträger sind demnach nicht erforderlich. Nach Ziffer 5.2 FwDV 7 “muss für Einsatzkräfte, die das erforderliche Sehvermögen nur mit einer Brille erreichen, ... eine innenliegende Maskenbrille bereitgestellt und persönlich zugeteilt werden.

Die Maskenbrille muss in den persönlich zugeteilten Atemanschluss eingesetzt sein und im Einsatz getragen werden. Maskenbrillen, welche über die Dichtlinie des Atemanschlusses verlaufen, sind nicht zulässig“, weil sonst erhebliche Undichtigkeiten auftreten.

Auch wird der Einsatz von Kontaktlinsen diskutiert, die die Feuerwehrangehörigen auch zivil tragen. Bisher sind uns keine nachteiligen Erfahrungen im Feuerwehrdienst bekannt geworden.