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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Alterskameradschaft

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Richtlinie für die Alterskameradschaft in den Feuerwehren

Ein langgedienter Feuerwehrangehöriger möchte auch nach der aktiven Dienstzeit seiner Feuerwehr verbunden bleiben. Dies geschieht am besten in einer Alterskameradschaft. Der Landesfeuerwehrverband (LFV) Rheinland-Pfalz regt daher an, bei allen Feuerwehren Alterskameradschaften zu bilden und zu integrieren.

Ziel und Zweck einer Alterskameradschaft ist die Kontaktpflege mit den Aktiven, die Erfahrungen und das Wissen der ehemals Aktiven nutzbar zu machen, die Pflege der Kameradschaft und der Dank für die geleisteten Dienste. Eine Finanzierung durch die Aktiven sollte nicht erwartet werden.

Mit dieser Richtlinie will der LFV die Bildung und Führung einer Alterskameradschaft unterstützen. Als geschlechtsneutrale Bezeichnung hat der LFV die Bezeichnung „Alterskameradschaft“ gewählt.

Die Richtlinie finden Sie hier
Den Antrag auf Mitgliedschaft in der Alters- und Ehrenabteilung finden Sie hier