Direkt zum Inhalt der Seite springen

Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Aktuelles Detail

Suchbegriff oder Webcode

Sonnenschutz bei Arbeiten im Freien

Wer im Freien arbeitet, sollte darauf achten, sich rechtzeitig und ausreichend vor UV-Strahlung zu schützen. Sonnenstrahlen sind nicht nur verantwortlich für Sonnenbrand, sie können auch die Augen schädigen, zu einem Hitzschlag führen oder – nach langjähriger Einwirkung – Hautkrebs verursachen.

Die Schutzmaßnahmen sind daher im besonderen Maße für Beschäftigte erforderlich, die im Freien arbeiten. Dies gilt vor allem für diejenigen, die regelmäßig länger als eine Viertelstunde direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind. Geeignete Sonnenschutzmaßnahmen sollten durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in die Gefährdungsbeurteilung aufgenommen werden.

Die empfohlenen Schutzmaßnahmen richten sich nach dem klassischen Präventionsprinzip

„Technisch – Organisatorisch – Persönlich“

Technische Maßnahmen zur Eindämmung von Sonneneinstrahlung sind beispielsweise alle Formen von Abschattungen. Organisatorische Schutzmaßnahmen könnten Arbeiten in der Zeit von 11 Uhr bis 16 Uhr (Sommerzeit) vermeiden, da dann die Sonneneinstrahlung am intensivsten ist.

Sind sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen nicht möglich oder nicht ausreichend, sind die Mitarbeitenden in jedem Fall durch richtige Kleidung, etwa lange Ärmel und lange Hosen sowie eine Kopfbedeckung zu schützen. Sonnenschutzmittel sollte verwendet werden, wenn ein Schutz auf anderem Weg nicht möglich ist.