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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Aktuelles Detail

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Klar und verständlich: Neue Branchenregel für Kitas

Neue Branchenregel für Kindertageseinrichtungen

Alles Wichtige zur Sicherheit und Gesundheit in Kindertageseinrichtungen fasst die neue Branchenregel „Kindertageseinrichtung“ zusammen, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung im Juli 2019 veröffentlicht hat. Ziel ist ein ganzheitlicher Blick auf die wesentlichen Bedürfnisse in der Kita. Alle maßgeblichen Vorgaben, Informationen und Empfehlungen sind in der Branchenregel aufgeführt, darüber hinaus macht sie Vorschläge für eine gelingende Prävention in der Kita.

Die Branchenregel ist keine neue Rechtsvorschrift, sondern übersetzt das bereits vorhandene komplexe und abstrakte Arbeitsschutzrecht sowie weitere relevante Rechtsanforderungen für Kindertageseinrichtungen in eine verständliche Sprache. Darüber hinaus hält sie konkrete Lösungsvorschläge für die Praxis bereit.

Noch steht die Branchenregel „Kindertageseinrichtung“ unter https://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=27108 nur in digitaler Form zur Verfügung. Sobald der Unfallkasse Rheinland-Pfalz die Druckversion vorliegt, wird diese den Kindertageseinrichtungen und deren Betriebsträgern im Zuständigkeitsbereich der Unfallkasse zugeschickt. Zudem wird die Unfallkasse für Träger und Leitungen von Kindertageseinrichtungen Fortbildungen zur neuen Branchenregel anbieten. Das entsprechende Fortbildungsangebot ist ab Oktober unter www.ukrlp.de/spektrum zu finden.