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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Aktuelles Detail

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Gesetzlich unfallversichert bei der häuslichen Pflege

Unfallkasse Rheinland-Pfalz informiert – Flyer für Pflegestützpunkte

Wer einen pflegebedürftigen Menschen  in seiner häuslichen Umgebung unterstützt, kann bei dieser Tätigkeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Darauf weist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz hin.

Bei der Pflege zu Hause sind zum Beispiel Pflegende gesetzlich unfallversichert, wenn sie der hilfebedürftigen Person etwa im Haushalt, beim Baden, Anziehen oder Essen helfen. Voraussetzung ist, dass die Pflege nicht erwerbsmäßig durchgeführt wird. Das bedeutet, dass die Pflegeperson keine finanzielle Zuwendung bekommt, die das gesetzliche Pflegegeld übersteigt, und dass die Pflege in häuslicher Umgebung stattfindet. Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 im Sinne des Sozialgesetzbuches haben und der Pflegeumfang muss mindestens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage betragen.

Was viele nicht wissen: Auch auf dem direkten Weg zum oder vom Ort der Pflegetätigkeit besteht Unfallversicherungsschutz.  
Der Versicherungsschutz ist für die Versicherten beitragsfrei, die Kosten tragen die Kommunen.
Menschen, die andere pflegen, dürfen auch ihre eigene Gesundheit nicht vergessen. Denn häufig sind die pflegenden Personen hohen psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt.  Informationen zum Versicherungsschutz und über Maßnahmen für die Gesundheit der Pflegenden finden Sie hier.

Pflegestützpunkte können den Flyer zum Versicherungsschutz gern auch in gedruckter Form anfordern unter E-Mail: bestellung@spam protectukrlp.de.