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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Aktuelles Detail

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Gefahren bei der Grün- und Landschaftspflege werden oft unterschätzt

Arbeiten in der Grün- und Landschaftspflege fallen in zahlreichen Betrieben an: Hausmeister erledigen sie ebenso wie Beschäftigte von kommunalen Bauhöfen, Straßenmeistereien oder der Wasserwirtschaft. „Die vielfältigen Gefahren, mit denen die Tätigkeiten verbunden sind, werden oftmals unterschätzt“, erklärt Axel Stelzer, Präventionsfachmann der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. So passieren etwa bei Schnittarbeiten an Bäumen immer wieder schwere Unfälle. Vielfach kommen ungeeignete Arbeitskörbe oder nicht dafür ausgelegte Trägerfahrzeuge zum Einsatz. Herabfallende Ast- oder Stammteile verursachen in der Praxis ebenfalls schwere Unfälle. „Standort und Umgebung eines Baums erfordern häufig spezielle Schnitt- und Abseiltechniken, für die die Beschäftigten eine umfangreiche Ausbildung und Erfahrung benötigen“, so Stelzer, Ansprechpartner für den Forst bei der Unfallkasse. Die Gefahr eines folgenschweren Absturzes sei vielen Menschen insbesondere bei Arbeiten in relativ geringen Höhen wie etwa von Leitern nicht bewusst, führt Stelzer weiter aus.

Die neue Branchenregel 114-610 „Grün- und Landschaftspflege“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ersetzt nun die DGUV Regel 114-017 „Gärtnerische Arbeiten“. Sie thematisiert die Arbeit im Freien mit allen Einflüssen von Witterung, UV-Strahlung und Gelände ebenso wie die biologischen Gefährdungen, zum Beispiel durch Zecken, Hanta-Virus, Hundekot oder Pflanzen wie Ambrosia. Weitere Kapitel befassen sich mit Arbeiten in der Höhe, im öffentlichen Verkehrsraum, an Gewässern oder mit Gefahrstoffen. Die Themen begrünte Dächer und Dachgärten, Handwerkzeuge und Maschinen mit Akkubetrieb sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie Rettungstreffpunkte werden nun ebenfalls aufgegriffen. Die Branchenregel 114-610 fasst das komplexe Arbeitsschutzrecht für diese Branche verständlich zusammen. Sie dient den Verantwortlichen als praxisbezogenes Präventionswerkzeug.

Die neue Branchenregel 114-610 „Grün- und Landschaftspflege“ finden Sie hier:

Zur Branchenregel Grün- und Landschaftspflege

Bildnachweis: DGUV