Das besiegelten der rheinland-pfälzische Minister des Innern und für Sport, Roger Lewentz, der Geschäftsführer der Unfallkasse Rheinland-Pfalz, Manfred Breitbach, und der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz, Frank Hachemer, bei der Verbandsversammlung des Landesfeuerwehrverbandes in Hoppstädten-Weiersbach. Gemeinsam unterzeichneten sie eine geänderte und novellierte Kooperationsvereinbarung mit den entsprechenden Richtlinien für den Entschädigungsfonds.
Eine Maßnahme, die Manfred Breitbach sehr begrüßte: „Dank der Unterstützung des Innenministeriums erhalten nun auch die Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilungen der freiwilligen Feuerwehren eine umfassende Absicherung. Dies ist ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung an die Feuerwehren und freut mich sehr.“
Frank Hachemer betonte: „Freiwillige Feuerwehrangehörige machen ihren Job stets gewissenhaft und gehen mit Vorsicht an die Arbeit. Falls trotzdem mal etwas passiert, auch bei einer Vorerkrankung, werden die Betroffenen nicht im Regen stehen gelassen.”
Die gesetzliche Unfallversicherung betreut Feuerwehrangehörige und entschädigt, wenn der Gesundheitsschaden im ursächlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit in der freiwilligen Feuerwehr steht. Problematisch kann es hier bei bestehenden Vorerkrankungen werden. Angehörige der freiwilligen Feuerwehren in Rheinland-Pfalz und ihre Hinterbliebene erhalten seit dem 1. Juli 2014 auch Unterstützungsleistungen bei Unfällen und Schäden, die die gesetzliche Unfallversicherung nicht abdeckt. Durch den Fonds sind auch solche Unfälle und Schäden der Ehrenamtlichen abgesichert, die nicht im ursächlichen Zusammenhang mit dem Feuerwehreinsatz stehen. Der Fonds soll der besonderen Kausalitätsproblematik im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren Rechnung tragen.