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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Jugendfeuerwehr

Jugendfeuerwehr

Die Angehörigen der Jugendfeuerwehr werden in ihren Gruppenstunden an die Aufgaben der freiwilligen Feuerwehr herangeführt.

Dieser Bereich gibt Hinweise für eine sichere und gesunde Gestaltung der Aktionen rund um die Jugendfeuerwehr.

Informationen zu Sport- und Bewegung in der Jugendfeuerwehr finden Sie auf unseren Seiten unter dem Thema “Feuerwehrsport”.
Zur Webseite Feuerwehrsport in der Jugendfeuerwehr


Persönliche Schutzausrüstung für die Jugendfeuerwehr

Die Unfallverhütungsvorschriften enthalten stets Mindestforderungen. Abweichungen im Sinne einer Qualitätssteigerung sind erlaubt, also Forderungen von Unfallverhütungsvorschriften dürfen selbstverständlich übererfüllt werden. Wird allerdings das Schutzziel der Unfallverhütungsvorschrift nicht erreicht, so handelt es sich hierbei um einen Verstoß gegen eine Vorschrift. Anforderungen, die etwa ein Kostenträger, der Landesfeuerwehrverband oder ein anderer für seine Mitglieder oder Angehörigen erstellt, dürfen also die oben erwähnten Mindestforderungen der Unfallverhütungsvorschriften nicht unterschreiten.

Regelungen in diesem Sinne sind z. B. Richtlinien zur Erlangung bestimmter Leistungsabzeichen oder Teilnahmebedingungen an Wettkämpfen. Dies gilt grundsätzlich auch für die Jugendfeuerwehren. In der Jugendfeuerwehr herrschen allerdings auch von der Arbeitswelt der Erwachsenen abweichende Verhältnisse. Denn nach § 17 der DGUV-Vorschrift 49 „Feuerwehren“ hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche als Feuerwehrangehörige an Feuerwehreinsätzen nicht teilnehmen. Deshalb sind auch entsprechende Abweichungen in der Ausstattung der Jugendfeuerwehrangehörigen möglich, die die Unfallkasse den kommunalen Aufgabenträgern zur Unterstützung der Jugendfeuerwehren einräumt.

Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) dient in erster Linie gewissermaßen pädagogischen Zielen. Die Mädchen und Jungen sollen lernen, dass zum Dienst eine bestimmte Ausrüstung erforderlich ist. Der Dienst ist aber so zu gestalten, dass eine echte Schutzwirkung der PSA nicht erforderlich ist.

Körperschutz

Unter Körperschutz werden im vorliegenden Zusammenhang Schutzanzug und Schutzhandschuhe verstanden. 

Eingeführt und bewährt bei der Jugendfeuerwehr sind ein- bzw. zweiteilige Baumwollanzüge. Sollten einmal Sondergrößen nicht verfügbar oder nicht genügend Anzüge vorhanden sein, sind auch Kleidungsstücke entsprechender Qualität zulässig. Beispielsweise eine Jeans, die schließlich eine schon klassische Arbeits- und Schutzkleidung ist. Allseitig mit Leder umschlossene Handschuhe mit Stulpen, die auch Schutz an Handrücken und Handgelenk (Pulsschutz) bieten, ergänzen diesen Körperschutz. Sofern bei einer Neugründung oder einem plötzlichen Mitgliederansturm die finanziellen Mittel nicht reichen, sofort alle Neumitglieder mit diesen Handschuhen auszustatten, kann vorübergehend auf die bekannten und bewährten „Industrieschutzhandschuhe“ zurückgegriffen werden.

Kopfschutz

Die als Jugendfeuerwehrhelme im Fachhandel häufig angebotenen Helme sind in der Regel Schutzhelme, die auch in Industrie und Handwerk weit verbreitet sind und die mit entsprechend zünftigem Dekor ein wenig attraktiver gestaltet sind. Die Helme sind durch eingeprägte oder eingegossene Informationen über

  • die angewendete Norm (DIN EN 397),
  • Name oder Zeichen des Herstellers,
  • Jahr und Quartal der Herstellung,
  • Helmtyp (Bezeichnung des Herstellers) auf der Helmschale und der Innenausstattung,
  • Größe oder Größenbereich auf der Helmschale und der Innenausstattung und
  • das verwendete Helmmaterial (Kurzzeichen bei Industrieschutzhelmen)

gekennzeichnet. Zusätzlich muss das EG-Konformitätszeichen (Kurzzeichen „CE“) angebracht sein. 

Über die Benutzungsdauer können hier keine allgemein gültigen Angaben erfolgen, da die aus thermoplastischen Kunststoffen hergestellten Schutzhelme für die Jugendfeuerwehr je nach dem verwendeten Werkstoff einer Alterung und damit unter Umständen einer Minderung der Schutzeigenschaften unterliegen. Die Alterung der Helmschalen hängt z. B. von der ultravioletten Strahlung in Verbindung mit den klimatischen Verhältnissen, dem Einsatzort, der Benutzungsdauer und der Lagerung ab. Die Helme der Jugendfeuerwehr werden in der Regel nicht so häufig benutzt, wie die Helme in Industrie und Handwerk. Außerdem erfolgt meistens die Lagerung im Feuerwehrhaus. Insofern kann von der in der DGUV Regel 112-993 "Benutzung von Kopfschutz" angegebenen Gebrauchsdauer der Helme für die Jugendfeuerwehr abgewichen werden.

Um festzustellen, ob ein Schutzhelm mit einer Helmschale aus thermoplastischem Kunststoff weiterhin benutzt werden darf, empfiehlt sich der sogenannte „Knacktest“. Dabei wird die Helmschale mit den Händen seitlich zusammengedrückt oder der Schirm bzw. der Helmrand leicht gebogen. Sind bei aufgelegtem Ohr Knackgeräusche wahrnehmbar, deutet dies auf eine erhebliche Versprödung des Helmschalenmaterials hin. Der Schutzhelm ist dann der weiteren Benutzung zu entziehen.

Bei Jugendfeuerwehrhelmen aus duroplastischen Kunststoffen sollte die Benutzungsdauer nur durch mechanische Beschädigung begrenzt sein.

Fußschutz

Die Unfallkasse fordert nicht, dass die Angehörigen der Jugendfeuerwehren mit Sicherheitsschuhwerk nach DIN EN 345 ausgerüstet werden müssen und weicht damit von der Durchführungsanweisung zu § 12 ab. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Kinder und Jugendliche ein starkes natürliches Körperwachstum haben. Das Schuhwerk müsste deshalb entsprechend oft ersetzt werden. Damit kämen auf die Sachkostenträger, die dankenswerterweise eine Jugendfeuerwehr unterhalten, erhebliche Kosten zu, die unter Umständen die Unterstützung der Jugendfeuerwehr gefährden könnten.

Entscheidend allerdings ist, dass bei den Jugendfeuerwehren kein Unfallgeschehen vorliegt, das die Verwendung von genormtem Schutzschuhwerk erforderlich macht. So werden keine Verletzungen der Zehen gemeldet, die auf das Fehlen einer entsprechenden Zehenschutzkappe hinweisen. Auch ist bisher nach den vorliegenden Unfallmeldungen ein durchtrittsicherer Unterbau des Schuhwerkes nicht notwendig gewesen. Es wird daher als ausreichend angesehen, wenn festes Schuhwerk zur Verfügung steht, das über eine stabile Sohle, möglichst mit einem Absatz, verfügt und dem Fuß hinreichend Halt bietet.

Turnschuhe mit einer derben entsprechend profilierten Sohle sind ebenfalls zulässig, wenn die nötigen übrigen Eigenschaften auch erfüllt werden.

Weitere Informationen

Eintrittsalter für die Jugendfeuerwehr

Das zehnte Lebensjahr muss vollendet sein (PDF 428 KB)

Zeltlager der Feuerwehren

Sichere Planung und Durchführung (PDF 2 MB)